Pharmazeutische Dienstleistungen


Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).

Patienten schätzen die unkomplizierte Beratung in der Apotheke. Auch der Gesetzgeber sieht die Vorteile für die Gesundheitsversorgung. Er hat den Weg geebnet, dass nun fünf pharmazeutische Dienstleistungen von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt werden.


In ihrer Apotheke erhalten Patienten kostenfrei Rat zu allen Fragen rund um Arzneimittel. Das war schon immer so und gehört zum Service. Umfangreichere Checks und Patienten-Schulungen konnten die Apothekenteams im Alltag aus Zeit- und Kapazitätsgründen jedoch nicht kostenfrei anbieten. Das ändert sich nun, denn seit 2022 ist es für Apotheker erstmals möglich, bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen mit den Krankenkassen der Patienten abzurechnen. Das heißt, der Patient kann in der Apotheke eine spezielle Leistung in Anspruch nehmen, die ihn nichts kostet, weil die Krankenkasse sie – ähnlich wie etwa eine Behandlung beim Arzt – vollständig übernimmt. Das hilft den Apotheken, den dafür nötigen Aufwand zu „stemmen“. Grundsätzlich haben Patienten einen Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsangebote, wenn sie

  • einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen,
  • Medikamente zum Inhalieren erhalten,
  • fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen (fachsprachlich Polymedikation),
  • nach einer Organtransplantation neue Medikamente gegen die körpereigene Abstoßungsreaktion verordnet bekommen (sogenannte Immunsuppressiva),
  • gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie)

Für jede dieser Betreuungsangebote wurde zwischen Krankenkassen und Apothekern genau festgelegt, wie und wann sie durchzuführen sind, welches Ziel sie haben und welcher Patientenkreis dafür infrage kommt. Auf folgende Details kommt es jeweils an, damit die Krankenkassen die pharmazeutischen Dienstleistungen bezahlen können:

Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Diese Leistung gilt für Menschen, die ein Medikament gegen hohen Blutdruck verordnet bekommen haben oder auf einen anderen Blutdrucksenker umgestellt wurden. Frühestens zwei Wochen nach Therapiebeginn beziehungsweise Umstellung können Apothekenmitarbeiter den Blutdruck nach speziellem Verfahren messen. Das erfasst die neu eingestellten Blutdruckwerte. Sollten diese auffällig sein, kann die Apotheke den Patienten frühzeitig an den Arzt verweisen. Diese Blutdruckmessung können Patienten alle zwölf Monate wiederholen.

Patientinnen und Patienten mit diagnostiziertem Bluthochdruck erhalten mit dieser Dienstleistung ein Angebot, den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert in der Apotheke einmal alle 12 Monate und ggf. bei Änderung der antihypertensiven Therapie ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung kontrollieren zu lassen.

Ziel ist unter anderem eine frühzeitige Erkennung von Patientinnen und Patienten, deren Blutdruck nicht kontrolliert ist, um ggf. durch frühzeitige Anpassung bzw. Intensivierung der antihypertensiven Therapie durch den Arzt/die Ärztin bluthochdruckbedingte Endorganschäden, wie z. B. Schlaganfall, Myokardinfarkt oder Herzinsuffizienz, langfristig zu vermeiden.

In der Apotheke werden nach einer 5-minütigen Ruhepause im Sitzen drei Messungen im Abstand von ein bis zwei Minuten durchgeführt. Aus dem Mittelwert (systolisch und diastolisch) der zweiten und dritten Blutdruckmessung leiten sich die Empfehlungen ab. Bei unauffälligen Werten werden regelmäßige Selbstkontrollen empfohlen und bei auffällig erhöhten Werten werden Patientinnen und Patienten zur Abklärung an ihre Ärztin/ihren Arzt verwiesen. Die altersabhängigen Empfehlungen wurden gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V. (DGK) festgelegt.

Einweisung in korrekte Inhalationstechnik

Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, denen ein Arzneimittel zur Inhalation verordnet wurde, können diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Bei der Einweisung zeigt der Apothekenmitarbeiter dem Patienten zuerst, wie das Gerät angewendet wird. Anschließend übt der Patient die korrekte Inhalationstechnik selbst. Dabei werden mögliche Anwendungsfehler identifiziert und gelöst. Auf diese Weise lernt der Patient, dieses eher komplizierte Arzneimittel so anzuwenden, dass es optimal wirken kann. Ein Anspruch darauf besteht bei jeder Neuverordnung oder jedem Gerätewechsel beziehungsweise alle zwölf Monate.

Hat der Arzt ein Asthma-Spray oder anderes Medikament zum Inhalieren verordnet? Dann sind Sie hier richtig.

Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren erhalten mit dieser Dienstleistung das Angebot, bei Neuverordnung von inhalativen Arzneimitteln bzw. bei jedem Device-Wechsel ihre Inhalationstechnik nach einem standardisierten Prozess in der Apotheke zu üben. Sie haben zudem Anspruch, dies alle 12 Monate zu wiederholen, wenn sie in den letzten 12 Monaten keine Schulung in einer Arztpraxis oder anderen Apotheke erhalten haben und nicht im DMP Asthma/COPD eingeschrieben sind.

Ziel ist, die Qualität der Arzneimittelanwendung von Inhalativa zu verbessern und die Therapietreue sowie die Effektivität der verordneten Therapie zu optimieren. In der Apotheke erfolgt die Einweisung in die korrekte Inhalationstechnik unter Verwendung eines „Dummys“ bzw. Placebos des konkret abzugebenen Devices (d. h. gemäß ärztlicher Verordnung bzw. nach Rabattvertrag). Während der Demonstration durch die/den Patient/in wird die Anwendung überprüft und dokumentiert. Im Anschluss werden Anwendungsfehler besprochen und die korrekte Anwendung erneut geübt.

Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Menschen, die fünf oder mehr vom Arzt verordnete Arzneimittel dauerhaft einnehmen, können alle zwölf Monate eine Beratung und apothekerliche Prüfung zu ihrer gesamten Medikation erhalten – diese umfasst auch die ohne Rezept selbst gekauften Präparate. In einem Patientengespräch sichtet der Apotheker die verschiedenen Medikamente des Patienten und prüft, ob Probleme etwa bei der Anwendung oder Nebenwirkungen bestehen. Wenn möglich, werden diese gelöst. Manchmal reicht es dazu beispielsweise, den Einnahmezeitpunkt zu verändern. In anderen Fällen kann es sinnvoll sein, dass der Apotheker den Arzt kontaktiert.

Sie nehmen täglich mehrere Medikamente ein und würden sich über Unterstützung freuen? Medikamente – auch rezeptfreie – enthalten hochwirksame Substanzen. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sie richtig anwenden. Die Apotheke vor Ort überprüft Ihre Medikamente auf mögliche Risiken und unterstützt Sie bei der richtigen Anwendung.

Das leistet die Apotheke vor Ort:

  • Sie haben vergessen, wann Sie Ihre Medikamente nehmen sollen? Von uns erhalten Sie einen übersichtlichen Medikamentenplan als Unterstützung für den Alltag.
  • Sie haben ein neues Medikament verordnet bekommen? Worauf müssen Sie besonders achten? Wir beraten Sie gerne.
  • Sie haben Probleme bei der Anwendung Ihrer Medikamente? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  • Das müssen Sie tun…
    vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Apotheke. Bringen Sie zu diesem Termin mit:

  • Alle verordneten Medikamente.
  • Alle rezeptfreien Medikamente.
  • Alle pflanzlichen Medikamente.
  • Alle äußerlich anzuwendenden Medikamente.
  • Alle Vitamine und Mineralstoffe.
  • Anwendungspläne und Dosieranweisungen.

Wichtig: Keine kühl zu lagernden Medikamente mitbringen! Stattdessen den genauen Namen und die Wirkstärke abschreiben oder den Beipackzettel mitbringen.

In der Apotheke werden die Medikamente auf Risiken überprüft und ein individiueller Medikamentenplan erstellt. Erkennt die Apothekerin oder der Apotheker dabei relevante Probleme, nehmen er/sie zur Lösung dieser Kontakt mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin auf – wenn Sie dies wünschen. In einem zweiten Treffen in vertraulicher Atmosphäre werden alle Medikamente und die korrekte Anwendung besprochen.

Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

Diese Dienstleistung können Patienten nach einer Organtransplantation in Anspruch nehmen. Das gilt im ersten halben Jahr, wenn sie eine Arzneimitteltherapie beginnen, die ihr Immunsystem unterdrückt, damit der Körper das Spenderorgan nicht abstößt. Oder wenn sie das Präparat wechseln. Ähnlich wie bei der erweiterten Medikationsberatung prüft der Apotheker die gesamte Medikation. Er legt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf Fragen und Probleme der Arzneimittel zur Immunsuppression.

Wer ein orales Antitumortherapeutikum oder Immunsuppressivum neu verordnet bekommen hat, hat Anspruch auf eine „Erweiterte Medikationsberatung“ in der Apotheke.

Diese Beratung ist eine Erweiterung der Medikationsberatung, die sich speziell an Patienten und Patientinnen richtet, die eine orale Antitumortherapie oder immunsuppressiven Therapie nach einer Organtransplantation erhalten. Bei der Einnahme von oralen Krebsmedikamenten oder Immunsuppressiva treten häufig Fragen zur richtigen Einnahme der Medikamente oder unerwünschten Nebenwirkungen auf. Ziel der pharmazeutischen Dienstleistung ist Probleme zu vermeiden oder frühzeitig zu erkennen. Dadurch wird eine regelmäßige Einnahme der Medikamente gefördert, damit diese ihre optimale Wirkung entfalten können.

Bei Bedarf erfolgt zwei bis sechs Monate nach der „Erweiterten Medikationsberatung“ in der Apotheke ein Folgegespräch, um potenzielle Anwendungsprobleme, Probleme bei der Therapietreue oder Nebenwirkungen zu besprechen.

Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Patienten, die Medikamente zum Einnehmen gegen eine Krebserkrankung neu verordnet bekommen oder das Präparat wechseln, können auf diese spezielle Beratung zurückgreifen. Dies gilt im ersten halben Jahr nach Therapiebeginn. Auch diese Dienstleistung zielt darauf ab, Probleme bei der Medikation zu erkennen und die Arzneimitteltherapie der Patienten sicherer zu machen. Auf häufige Beschwerden bei der Krebstherapie und hilfreichen Tipps zu Gegenmaßnahmen liegt hier ein besonderer Fokus.

Wer ein orales Antitumortherapeutikum oder Immunsuppressivum neu verordnet bekommen hat, hat Anspruch auf eine „Erweiterte Medikationsberatung“ in der Apotheke.

Diese Beratung ist eine Erweiterung der Medikationsberatung, die sich speziell an Patienten und Patientinnen richtet, die eine orale Antitumortherapie oder immunsuppressiven Therapie nach einer Organtransplantation erhalten. Bei der Einnahme von oralen Krebsmedikamenten oder Immunsuppressiva treten häufig Fragen zur richtigen Einnahme der Medikamente oder unerwünschten Nebenwirkungen auf. Ziel der pharmazeutischen Dienstleistung ist Probleme zu vermeiden oder frühzeitig zu erkennen. Dadurch wird eine regelmäßige Einnahme der Medikamente gefördert, damit diese ihre optimale Wirkung entfalten können.

Bei Bedarf erfolgt zwei bis sechs Monate nach der „Erweiterten Medikationsberatung“ in der Apotheke ein Folgegespräch, um potenzielle Anwendungsprobleme, Probleme bei der Therapietreue oder Nebenwirkungen zu besprechen.


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