Rabbattverträge

Informationen rund um Ihr Rezept

Für die Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln zu Lasten der Krankenkasse hat der Gesetzgeber ein Formblatt vorgesehen, welches umgangssprachlich „Rezept“ genannt wird. Um ein Rezept anzunehmen und gegenüber der Krankenkasse abzurechnen, muss in Ihrer Apotheke immer geprüft werden, ob die Angaben der Verordnungen den gesetzlichen »»

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